Verbesserung des Denkmalschutzes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kulturausschusses zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die wesentlichen Veränderungen der diesjährigen Neufassung des Landes-Denkmalschutzgesetzes vorzustellen, die Auswirkungen (Vor- und Nachteile) darzulegen, die sich für die Stadt Dormagen daraus ergeben und ggfs. konkrete Anträge zu entwickeln.

Begründung

Mit den Beschlüssen zu den DS 17/16518 und 17/16999 hat der Landtag NRW ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet und damit das seit vier Jahrzehnten bestehende alte Denkmalschutzgesetz neu gefasst. Das neue Gesetz wurde den Gesetzen anderer Bundesländer angepasst.

So soll u.a. die Bedeutung von Gartendenkmälern hervorgehoben werden. Zur kontinuierlichen Beratung der obersten Denkmalschutzbehörde soll ein zu bildender Landesdenkmalrat installiert werden.

Über die sich hieraus ergebenden Folgerungen für Dormagen (z.B. Flächendenkmal Altstadt Zons) soll die Verwaltung berichten.

Weitere Argumente zu unserem Antrag tragen wir gerne mündlich vor.