Unterrichtung der Schulleitungen über Erkenntnisse und Protokolle aus den Schulbegehun- gen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lierenfeld,

in der gestrigen gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Betriebsausschuss monierten mehrere Schulleitungen, dass sie keinerlei Informationen über erfolgte Schulbegehungen seitens des Eigenbetriebs erhalten. Die Befunde bzw. Protokolle der Begehungen werden laut Aussage des Betriebsleiters des Eigenbetriebs, Herrn Frank Wolfgramm, aber durchaus bereits schriftlich erfasst. Da auch Frau Anette Anner von der Schulaufsichtsbehörde auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt dazu hinwies, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welcher personelle Mehraufwand bzw. welche Voraussetzungen wären notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Schulleitungen jeweils zeitnah über die Ergebnisse der Schulbegehungen zu informieren und
  • worin genau (Arbeitsabläufe etc.) liegt der Mehraufwand begründet?
  • Gab es bislang neben dem von BM Lierenfeld genannten personellen Aspekt andere Überlegungen seitens des Verwaltungsvorstandes, den Schulleitungen die Ergebnisse der Begehungen nicht zeitnah transparent zu machen?

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der Fragen.