Umsetzung Landeskinderschutzgesetz NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten die sich aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW ergebenden Auswirkungen auf Dormagen darzustellen:

  • Lassen sich die im § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW vorgeschrieben Netzwerke zum Kinderschutz neu in den Rahmen des Dormagener Modells eingliedern oder wird diese Aufgabe derzeit bereits in anderer Weise wahrgenommen?
  • Welche aus dem Gesetz ableitbaren weiteren Aufgaben werden in den bestehenden Strukturen des Dormagener Modells bereits erfüllt und welche noch nicht? Gibt es Pläne zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben?

Begründung

Nach in Kraft treten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen die Reglungen mit einem starken Kinderschutzgesetz konkretisiert. Dieses verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Es enthält konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Auch für die Stadt Dormagen leiten sich aus diesem Gesetz Aufgaben ab.