Überprüfung und Kontrolle fremdvergebener Bauprojekte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses ED/TBD der Stadt Dormagen zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie regelmäßig die Überprüfung und Kontrolle fremdvergebener Bauprojekte bzw. einzelner Gewerke bei städtischen Gebäuden wie Schulen, Kitas, etc. erfolgt und zwar sowohl laufend während der Bautätigkeit als auch bei der Endabnahme mit Bezug auf die verwendeten Materialien und die Bauausführung.

Begründung

Bei der Begehung eines OGS-Raummoduls an der Grundschule in Delhoven wurde von mehreren Teilnehmern ein unangenehmer Geruch festgestellt, der womöglich von dem Kleber des Bodenbelags stammt und trotz mehrmonatiger Nutzung noch stark wahrnehmbar war.

Die anwesenden Mitarbeiter des Eigenbetriebs Dormagen beriefen sich auf die strengen Vorgaben zur Verwendung speziell geeigneter Kleber für den Bau von Schulen, die Teil der Ausschreibung gewesen seien. Jedoch ist offenbar bislang keine Messung der Raumluft erfolgt und es konnte adhoc vor Ort auch nicht geklärt werden, wie in diesem konkreten Fall die Kontrolle erfolgt ist, dass die vorgegebenen Kleber auch tatsächlich verwendet wurden.

Da sich Kinder viele Stunden am Tag in Schulgebäuden bzw. in der Offenen Ganztagsschule oder auch in Kitas aufhalten und es daher mit Blick auf diese besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe zu Recht strenge gesetzliche Auflagen gibt, möchten wir diese Begebenheit zum Anlass nehmen um allgemein zu erfahren, wie und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der in den Ausschreibungen und bei Auftragsvergabe gemachten Vorgaben bei extern vergebenen Bauprojekten/-gewerken durch den Eigenbetrieb kontrolliert wird.

Auch die beispielsweise in Folge der Sanierung der Aula des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums gemachten Erfahrungen mit einer unsachgemäßen Ausführung durch die beauftragten Handwerksfirmen mit allen daraus erstehenden Konsequenzen wie der enormen Zeitverzögerung der Nutzbarkeit, zusätzlichen Kosten, einer Notwendigkeit der Beauftragung mehrerer Gutachten und der damit verbunden Bindung von Manpower im Eigenbetrieb selbst veranlassen uns zu dieser Forderung.