Sachstand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Digitalausschusses am 1. Juni 2022 zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung stellt im Digitalisierungsausschuss die bisherigen Bemühungen und konkreten Planungen zur Umsetzung des OZG in Dormagen vor und gibt eine Übersicht über alle Verwaltungsleistungen in der Zuständigkeit der Stadt Dormagen und über deren Umsetzungsreifegrad nach OZG-Reifegradmodell.

Begründung

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das OZG wurde als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen und ist gemäß Artikel 25 Absatz 1 dieses Gesetzes am 18.8.2017 in Kraft getreten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern ausschließlich an der Nutzerperspektive der Bürgerinnen und Bürger (Customer Journey Centricity)!

Angesichts der bereits fast fünfjährigen Laufzeit und der bevorstehenden „Deadline“ des Gesetzes zum Jahresende, gehen wir von einem entsprechenden Fortschritt und dem Vorliegen entsprechender Umsetzungsplanungen und Reifegradeinschätzungen aus, sodass einer umfassenden Darstellung im Ausschuss gemäß Beschlussvorschlag nichts im Wege stehen dürfte.

Quellen