Sachstand Personalentwicklung Stadt Dormagen einschl. Eigenbetrieb/TBD

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, über den Sachstand der in der DS 10/0329 zugesagten Maßnahmen zur Personalentwicklung zu informieren und dabei auch folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch ist die Fluktuation bei den städtischen Mitarbeitern und wie sehen die Kennzahlen im Verhältnis zu vergleichbaren Kommunen aus?
  • Wie viele Personen wurden speziell in der Probezeit gekündigt und wie viele haben dies von sich aus getan?
  • Wie hat sich der Krankenstand in den letzten 6 Monaten entwickelt?
  • Konnten die für 2021 geplanten und aufgrund der Corona-Pandemie verschobenen Fortbildungen und Führungskräfteschulungen inzwischen nachgeholt werden? Welche sind dies?
  • In wie weit wurden das Führungskräftekonzept und das Beurteilungswesen überarbeitet (lt. DS 10/0329 priorisiert)?
  • Wie wurden die Umfrageergebnisse der MitarbeiterInnen-Befragung aus dem Jahr 2021 in den einzelnen Fachbereichen umgesetzt? Wurden Handlungsfelder definiert, Handlungsschritte eingeleitet, im Arbeitskreis Personalentwicklung diskutiert und ggfs. bereits realisiert?
  • Ist in diesem Jahr – wie ursprünglich beabsichtigt – erneut eine MitarbeiterInnen-Befragung erfolgt? Wenn ja, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  • Wie stellt sich die Personalsituation im Eigenbetrieb derzeit dar? Konnten die offenen Stellen inzwischen besetzt werden?

Begründung

Wesentlich für ein gutes „Funktionieren“ der Verwaltung sind die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere in durch die Corona-Pandemie oder den Ukraine-Krieg erschwerten Zeiten und einer damit in diversen Fachbereichen einhergehenden hohen Arbeitsbelastung ist die Wertschätzung der geleisteten Arbeit daher wichtig für die weitere Motivation.

Die zuletzt im Jahr 2020 erfolgte Mitarbeiterbefragung kann daher nur ein erster Schritt zur Verbesserung des Betriebsklimas gewesen sein. In der Zwischenzeit sollten die daraufhin eingeleiteten Folgeprozesse angegangen worden sein und eventuell schon erste Wirkungen entfalten.