Optimierung der Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie im Rahmen der Tagesordnung des Kulturausschusses die nachstehende Frage zu beantworten:

  • Beabsichtigt die Stadt Dormagen die interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Unteren und der Oberen Denkmalschutzbehörde zu optimieren und vorhandene Potentiale zu nutzen?

Auf Antrag unserer Fraktion (A10-082-22) wurde in der letzten Sitzung des städtischen Kulturausschusses die Novellierung des NRW-Denkmalschutzgesetzes diskutiert. Insbesondere die im Gesetz verankerten Paragraphen „Jährliche Berichterstattung der ehrenamtlichen Denkmalschützer im Denkmalschutzausschuss“ oder „Klimaschutz auf Augenhöhe mit Denkmalschutz“ (Solaranlagen können jetzt auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden), wurden lebhaft diskutiert. Die damit einhergehende gesetzlich geforderte Qualifizierung der Denkmalschützer wurde noch nicht beantwortet (z. B. Sonderseminare, verstärkte interkommunale Zusammenarbeit).

In der kommenden Zeit werden alle Unteren Denkmalbehörden durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (= Oberste Denkmalbehörde) überprüft. Insbesondere soll nach § 7 der Denkmalschutzverordnung die Behörde über geeignete Fachkräfte verfügen. Nach § 21 besteht auch die Möglichkeit, dass die Obere Denkmalbehörde (Rhein-Kreis Neuss) in konstruktiver Zusammenarbeit die fachlichen Bewertungen für die Untere Denkmalbehörde übernimmt. Über daraus resultierende Konsequenzen und weitergehende Überlegungen des Fachamtes sollte der Kulturausschuss informiert werden.