Machbarkeitsstudie zur Rückführung der städtischen Tochtergesellschaften in den städtischen Kernhaushalt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Dormagen am 30.03.2023 zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten eine Machbarkeitsstudie zu veranlassen, bei der untersucht wird, ob und wie die städtischen Tochtergesellschaften u. a. zur Minimierung von Verwaltungskosten wieder in die Kernverwaltung der Stadt Dormagen eingegliedert werden können.

Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie sollen im Rat der Stadt Dormagen diskutiert werden. Sollten sich bei der analytischen Bewertung die erwarteten Einsparpotentiale abzeichnen (Satzungsaufwand, Beteiligungscontrolling, Buchungsabläufe, Jahresabschlussprüfung, IT-Struktur, Beiräte und Aufsichtsräte incl. Sitzungskosten), so sind die Rückführungen in die Kernverwaltung und damit in den transparenten Kernhaushalt zeitnah einzuleiten.

Begründung

Aufgrund der Neuregelung des seit dem 1. Januar 2023 geltenden §26 UStG (Abs. 2b) prüfen derzeit viele Kommunen, ob die aktuelle Organisations- und Rechtsformen ihrer vor einigen Jahren ausgegliederten Tochtergesellschaften im Hinblick auf den seinerzeit erhofften finanziellen Effekt noch richtig sind. Zudem wird evaluiert, ob die Unternehmensführung und die Handlungsweise dieser Gesellschaften den Bürgerinnen und Bürgern transparent vermittelt werden.

Auch wir als CDU halten eine zeitnahe ergebnisoffene Organisationsuntersuchung zur Struktur und Effizienz sämtlicher Dormagener Tochtergesellschaften für dringend geboten.

Der Bund der Steuerzahler e. V. (KBI No. 113) hat zu kommunalen Schattenhaushalten ausgeführt, dass die kommunalen Gesellschaften n. M. in die Kernhaushalte zu überführen sind, damit die BürgerInnen auch einen umfassenden Überblick über die Haushalts- und Schuldensituation erhalten. „Eine nur auf die Kernhaushalte bezogene Darstellung der Haushaltslage kann dem Bürger Anspruch auf Transparenz nicht gerecht werden“, so der BdStZ, der weiterhin darauf hinweist, dass zu den Säulen unserer Demokratie Vertrauen, Transparenz und Glaubwürdigkeit gehören.

Dabei sollen die für NRW verbindlich festgelegten Haushalts-Grundsätze beachtet werden:

  • Grundsatz der Vollständigkeit und Einheit
  • Grundsatz der kommunalen Bruttoverschuldung
  • Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsbelastbarkeit
  • Grundsatz der Mitwirkungsrechte der Bürger