Kinderschutz-Konzepte der Schulen und der Stadt Dormagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses der Stadt Dormagen zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, darzustellen,

  1. wie sie die Schulen bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Kinderschutz-Konzepte unterstützt,
  2. wie gewährleistet ist, dass Schulen, Schul- sowie Jugendamt, die Schulsozialarbeiter sowie externe Beratungsstellen in einem regelmäßigem Kontakt und Austausch mit einander bleiben (die Ansprechpartner sollten einander jederzeit persönlich bekannt sein und vertrauensvoll zusammen arbeiten können) und
  3. wann und wie die Stadt selbst ihr Kinderschutzkonzept fortschreibt und welche Maßnahmen zur konkreten Umsetzung vorgesehen sind.

Begründung

Laut §42 des Schulgesetzes ist jede Schule dazu verpflichtet ein Schutzkonzept gegen jede Form
von physischer, psychischer und sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu erstellen um ihrem Schutzauftrag gerecht zu werden. Dazu fand vor kurzem eine Bildungskonferenz des Regionalen Bildungsnetzwerkes RKN zum Thema „Kinder- und Jugendschutz im Rhein-Kreis Neuss“ statt, an der auch zahlreiche Dormagener Schulleitungen teilgenommen haben.

Bei dieser Veranstaltung wurde u. a. klar, dass es keinesfalls um die einmalige Erstellung eines solchen Konzeptes geht, das dann in einem Ordner im Aktenschrank verstaubt.

Vielmehr handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess und eine Querschnittsaufgabe, bei der der regelmäßige und fortlaufende persönliche Austausch zwischen den handelnden Akteuren auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wesentlich ist für ein gemeinsames verantwortungsvolles Vorgehen bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung.

Im Rahmen der Vorbildrolle der Stadt Dormagen als „kinderfreundliche Kommune“ ist es der Verwaltung sicherlich daran gelegen, diesen fortlaufenden Prozess ständig zu evaluieren und fortzuschreiben.