Höhe der Abwassergebühren in Dormagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptaus-schusses zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die nachstehenden Fragen zu den Abwassergebühren in Dormagen zu beantworten:

  • Ist der Verwaltung, insbesondere den Technischen Betrieben Dormagen, das Urteil des OVG mit Aktenzeichen 9 A 1019/20 bekannt?
  • Welcher kalkulatorische Zinssatz wurde der Berechnung der Abwassergebühren in Dormagen in den vergangenen Jahren zugrunde gelegt?
  • Müssen die Gebührenbescheide nachträglich geändert werden und/oder hat das Urteil Auswirkungen auf die zukünftige Gebührenberechnung?
  • Sind in der Vergangenheit bereits Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen oder aus Sicht der Verwaltung /TBD aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung nun zu erwarten?

Begründung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat dieser Tage einem Bürger Recht gegeben, der gegen zu hohe Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick geklagt hatte. Konkret wurde moniert, dass die Stadt bei der Kalkulation der Gebühren einen zu hohen Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung angesetzt hat. Laut dem Bund der Steuerzahler (siehe NGZ-Berichterstattung vom 19.05.2022 anbei) sei davon auszugehen, dass auch in anderen Kommunen in NRW Bürger zu viel gezahlte Abwassergebühren zurück verlangen könnten.