Fahrradfreundliche Stadt Dormagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sienachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusseszu nehmen:

Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss

  1. beauftragt die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Ausschusses einen Bericht über den Zustand des Dormagener Radwegenetzes zu erstellen, aus welchem die finanziellen Dimensionen für dessen Gesamtsanierung hervorgehen,
  2. bittet die Verwaltung um einen Bericht über die (geplante) Verwendung der im Haushalt 2021, Budget Straßenbau, vorgesehen Mittel von 100.000 Euro für den Bereich des Rad-verkehrs,
  3. empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass künftig Bebauungspläne, welche die Erschließung neuer Wohnquartiere zum Ziel haben, Vorgaben zur Priorisierung des nichtmotorisierten Individualverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr enthalten müssen,
  4. bittet die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes bei Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs zu prüfen.

Begründung

Laut einer offiziellenInternetseite der Stadt Dormagen sind mehr als 80% der im motorisierten Individualverkehr anfallenden CO2-Emissionen auf alltägliche Fahrten mit dem PKW zurückzu-führen. Eine spürbare Reduzierung dieser CO2-Emissionen durch eine alternative Fahrradnutzung setzt ein Angebot an ausreichend dimensionierten und instandgehaltenen Radfahrwegen voraus.

Der Zustand der Radwege in der Stadt Dormagen, welche von einem dichten Netz gut beschilder-ter Radwanderwege durchzogen wird, genügt nicht überall den Ansprüchen der potentiellen Nutzer. Der Rat der Stadt Dormagen hat daherdas Budget für Instandsetzungsmaßnahmen an Radwegen im Haushalt für das Jahr 2021 von 10.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.

Um beurteilen zu können, welche finanziellen Dimensionen für eine Gesamtsanierung des Dor-magener Radwegenetzes erforderlich sind, wird die Verwaltung gebeten, für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen entsprechend detaillierten Zustandsbericht zu erstellen. Als Zwi-schenbericht in der Sitzung am 25.05.2021 erwartet der Ausschuss einen Bericht über die (ge-plante) Verwendung der im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel für den Radverkehr.

Das quantitative und qualitative Angebot für die Nutzung nichtmotorisierter Verkehrsmittel wird wesentlich durch Vorgaben in den Bebauungsplänen beeinflusst. Bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere sind die Belange des nichtmotorisierten Individualverkehrs im Bebauungsplan zu priorisieren. Insbesondere ist eine verstärkte Errichtung von Fahrradstraßen anzustreben.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Rahmen des Kli-maschutzprogramms 2030 der Bundesregierung für den Radverkehr bis zum Jahr 2023 Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro unter anderem für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfü-gung. Damit sollen der Neubau, der Umbau und der Ausbau flächendeckender, möglichst ge-trennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder –unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung, Abstellanlagen und Fahr-radparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden. Konkret angesprochen werden urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr ein-schließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln.

Einzelheiten sind der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radver-kehrs in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. De-zember 2020 zu entnehmen.