Erwartete Auswirkungen des Wohngeld-Plus Gesetzes auf die Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Anschluss an das zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) – im Folgenden: Heizkostenzuschussgesetz I – soll aufgrund der nach Jahresbeginn 2022 weiter stark gestiegenen Energiepreise und in Erwartung weiter zunehmender Belastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss die berechtigten Haushalte bzw. Empfängerinnen und Empfänger von weiteren Belastungen im Jahr 2022 entlasten. Der Heizkostenzuschuss soll betragen für:

  1. ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 EUR (HZK I: 270 EUR)
  2. zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 540 EUR (HZK I: 350 EUR),
  3. jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied 100 EUR (HZK I: 70 EUR).

Im Übrigen soll der zweite Heizkostenzuschuss 345 EUR (230 EUR) betragen.

Weiter wird derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngelds (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Deutschen Bundestag beraten. Der Entwurf sieht die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie einer Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung der Anspruchsberechtigung vor.

Zukünftig sollen insgesamt 2 Mio. Haushalte in Zeiten stark steigender Kostenbelastungen mit einem verbesserten Wohngeld unterstützt werden. Wesentlich ist weiter die ergänzende Anpassung der Wohngeldformel, die auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rd. 40 % gewährleistet und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglicht. Die Maßnahmen sind zu begrüßen, da diese einen wichtigen Beitrag zur Entlastung einkommensschwächerer Haushalte vor gestiegenen Energie- und Heizkosten leisten.

Das Wohngeld-Plus Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Durch die Verbreiterung des Empfängerkreises sowie die Einführung einer Heiz- und Klimakomponente müssen die Wohngeldstellen neu berechnen, wer und in welcher Höhe das Wohngeld erhält. Die durch das Wohngeld-Plus Gesetz geschaffenen neuen gesetzlichen Anforderungen erfordern eine EDV-technische Unterstützung. Für die online-Unterstützung fehlt es an den notwendigen Schnittstellen und Programmen. Notwendig sind weiter fachlich geschultes Personal und überdies eine Aufstockung der personellen Kapazitäten. Die kommunalen Spitzenverbände warnen bereits vor erheblichen Verzögerungen im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie schätzen Sie die Umsetzung und den Umsetzungsbedarf der neuen gesetzlichen Vorgaben auf die Stadtverwaltung ein?
  2. Ist vorgesehen, gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu thematisieren?
  3. Wie gehen Sie mit der zu befürchtenden personellen Belastungen der Wohngeldstelle um? Sind Neueinstellungen oder – soweit zulässig – befristete Umsetzungen geplant?