Energiekostenzuschüsse für Dormagener Sportvereine

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Dormagen zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für das laufende Jahr 2022 sowie für das Jahr 2023 an die Dormagener Sportvereine auf deren Antrag hin einen Zuschuss als Ausgleich für die durch die aktuelle Energiekrise verursachten immensen Kostensteigerungen zu zahlen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Zuschusses soll der Nachweis sein, dass

  • die Energiekostensteigerungen durch die stark gestiegenen Energiekosten ausgelöst wurden,
  • die Sportvereine ansonsten den Betrieb einzelner Sportstätten nicht mehr aufrechterhalten könnten und dass
  • andere Unterstützungsprogramme oder Zuschüsse durch Land oder Bund etc. nicht in Anspruch genommen werden können.

Die Verwaltung wird daher gebeten, zeitnah ein entsprechendes Zuwendungsverfahren zu entwickeln, das die Sportvereine in die Lage versetzt, noch in diesem Jahr ihre Fördermittelanträge zu stellen. Die Zuschüsse sind nach der Prüfung unbürokratisch und kurzfristig zu überweisen.

Begründung

Die Energiekrise fordert die gesamte Gesellschaft heraus und bedroht die Lebensqualität und das gute Miteinander in unserem Land. Gerade in dieser Zeit hängt die gesellschaftliche Stabilität auch von gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise den Sportvereinen ab, die erhebliche eigene ehrenamtliche und finanzielle Ressourcen einbringen.

Zentrale Voraussetzung für die gute Arbeit der Sportvereine sind jedoch angemessene Rahmenbedingungen, zu denen insbesondere auch die verlässliche und dauerhafte Verfügbarkeit von Sportstätten gehört. Die aktuelle Energiekrise stellt nach der Corona-Pandemie erneut eine größere Gefährdung der Arbeit von Sportvereinen dar.

In Dormagen findet ein Großteil des Vereinssports in bzw. auf städtischen Sportstätten statt. Die entstehenden Energiekosten werden in diesem Fall weitestgehend von der Stadt als (Immobilien) Eigentümerin getragen, ohne dass es hier zu einer (auskömmlichen) Kostenbeteiligung kommt.

Einige wenige Vereine haben jedoch die Betriebsträgerschaft von Sportstätten in Eigenregie übernommen oder sind gar Eigentümer von Sportstätten und bereichern damit das vereinsorganisierte Sportangebot sowohl im Bereich des Breiten- als auch des Spitzensportes. Gleichzeitig entlasten diese Vereine die Stadtfinanzen durch den Einsatz ehrenamtlicher Arbeit. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgebotes ist es ein Akt der Fairness, diese Vereine in einer Situation, in der deren Sportangebot oder aber sogar sie selbst als Institution erheblich bedroht sind, finanziell zu unterstützen.

Auch wenn eine weitergehende finanzielle Unterstützung durch Bund oder Land sicherlich wünschenswert ist, sollte die Stadt ein Eigeninteresse daran haben, den Vereinssport in seiner gesamten Bandbreite für die Zukunft zu erhalten.