Beitragserstattung bei Nicht-Stattfinden von Betreuungs- und Bildungsangeboten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung Hauptausschusses bzw. des Rates zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister mit seiner Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern Beiträge zur Kin- dertagesbetreuung, zur Betreuung im offenen Ganztag, der Musikschule, der VHS oder anderer Einrichtungen, die Beiträge auf der Grundlage einer städtischen Satzung erheben, ausgesetzt bzw. erstattet werden können, solange diese Einrichtungen auf Grund der Coronakrise ihre An- gebote nicht machen können und Nutzer keine Sonder- oder Notangebote dieser Einrichtungen wahrnehmen.

Begründung

In der aktuellen Coronakrise schließen die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, der Be- treuung im offenen Ganztag, der Musikschule, der VHS und andere auf der Grundlage behördli- cher Auflagen zur Eindämmung des Corona Virus. Viele Familien sind dadurch vor hohe Heraus- forderungen gestellt. In vielen Fällen ist durch behördliche Maßnahmen die normale Erwerbstä- tigkeit eingeschränkt und/oder die Kinderbetreuung erfordert eine Einschränkung der berufli- chen Tätigkeit, sodass es zu Einkommenseinbußen kommt.

Um die Familien in dieser Situation nicht allein zu lassen und die Auswirkungen der Einschrän- kungen abzumildern, sollte eine Beitragserhebung für die Dauer der Schließungs-Maßnahmen ausgesetzt werden bzw. eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge erfolgen!