Auswirkungen der Verschiebung der Haushaltsaufstellung auf die OGS-Träger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in seiner Sitzung am 12.05.2022 hat der Schulausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der freiwillige kommunale Anteil an den Betriebskostenzuschüssen soll ab dem 2. Halbjahr des kommenden Schuljahres 2022/2023 auf einen Jahresbetrag in Höhe von 700 € pro Kind erhöht werden. Ab Beginn des darauffolgenden Schuljahres 2023 / 2024, also zum 01.08.2023, erfolgt eine Anpassung analog zur Regelung des § 37 Kinderbildungsgesetz. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2023 einzuplanen. Eine abschließende Entscheidung trifft der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen.“

Die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2023 verschiebt sich nun auf Ende d.J., die Verabschiedung auf Ende März und die Bestätigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt voraussichtlich erst Mitte kommenden Jahres.

Daher bitten wir um die Information, welche Auswirkungen sich daraus konkret für die Träger der Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf das benötigte Personal ergeben (auch der bisherige Satz von 420 € pro Kind steht ja unter Vorbehalt) und ob die Versorgungmit OGS-Plätzen dennoch stadtweit weiterhin gewährleistet ist.