Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Rates zu nehmen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen der aktuel- len Corona-Krise auf die Ein- und Ausgaben der Stadt sowie den städtischen Finanz- und Ver- mögenshaushalt zu geben.

Dabei sollen drei verschiedene Szenarien betrachtet werden:

  • Dauer der Beschränkungen bis nach Pfingsten Ende Mai 2020
  • Dauer der Beschränkungen bis zu den Sommerferien in NRW (29. Juni 2020)
  • Dauer der Beschränkungen bis nach den Sommerferien in NRW (12.August 2020)

Insbesondere sollen dabei folgende Fragen beantwortet werden:

  • Aus ihrem Schreiben vom 07.04.2020 gemeinsam mit Frau Drosten geht rechnerisch her- vor, dass die Liquiditätslücke im städtischen Haushalt ca. 32 Mio. € beträgt, die über eine Erweiterung des Kreditvolumens gedeckt werden sollen – ist das korrekt?
  • In welcher Höhe wurden bereits Steuerstundungen beantragt und wie werden sich die Ge- werbesteuereinnahmen der Stadt – auch unabhängig von Corona – entwickeln?
  • Ist es bereits zu Geschäftsaufgaben und/oder Insolvenzen im Stadtgebiet gekommen resp. womit ist realistischer Weise zu rechnen?
  • Wie entwickeln sich Kurzarbeit und Arbeitslosenzahlen in den o.g. drei unterschiedlichen Szenarien?
  • Welche Zuschüsse bzw. Fördermaßnahmen sind für Gewerbe, Handel, Vereine seitens der Stadtverwaltung bereits geplant und wie wirken sie sich finanziell auf den städtischen Haushalt aus?
  • Welche zusätzlichen Veränderungen der städtischen Finanzsituation ergeben sich z. B. durch Mindereinnahmen bei den OGS- oder Kita-Gebühren oder aufgrund zusätzlicher Ein- nahmen durch die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Privatpersonen oder Ge- schäftsleute?
  • Gibt es bereits Förderzusagen seitens des Bundes oder des Landes NRW – neben dem er- warteten Gesetzentwurf, der die lineare Abschreibung der pandemiebedingten Finanz- schäden vorsieht und damit den Vermögenshaushalt der Stadt Dormagen berührt – um auch den Finanzhaushalt der Stadt zu entlasten und ein notwendiges weiteres Anwachsen des Kreditvolumens zu verhindern?

Auf Basis dieser Informationen wird die Verwaltung aufgefordert eine Projektion auf den Haus- halt der Stadt für die Jahre 2020 sowie 2021/22 zu geben

Begründung

Die Corona-Pandemie hält die Stadt und das Land in ihrem Bann. Es gelten derzeit weitreichen- de Bewegungs- und Versammlungseinschränkungen. Zahlreiche Geschäfte, Gaststätten und Restaurants haben geschlossen, kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf Handel und lokale Unternehmen sind bereits jetzt erkennbar.