Schulfach Informatik soll „klassischen“ Naturwissenschaften gleichgestellt werden

Als vierte Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben und Rechnen gehört heutzutage auch die Beherrschung von Informatikmethoden und entsprechenden Werkzeugen im gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu essentiellen Fähigkeiten. Vor dem Hintergrund der noch zu erwartenden Einflüsse auf das Sozial- sowie Berufsleben der Menschen muss eine ordentliche informationstechnische Ausbildung an allen weiterführenden Schulen gegeben sein, um die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern des 21. Jahrhunderts ausbilden zu können. Deshalb hat die NRW-Koalition aus CDU und FDP jetzt den Anstoß gegeben, um die Gleichstellung des Fachs Informatik mit den Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie in der gymnasialen Oberstufe zu erreichen. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Heike Troles:

„Die bereits beschlossene und zum Schuljahr 2021/22 erfolgende Einführung von Informatik als Pflichtfach in den Klassen 5 und 6 ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der informatischen Grundkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Angesichts der steigenden Bedeutung einer ausgeprägten Digitalkompetenz ist es jedoch aus unserer Sicht darüber hinaus auch notwendig, die Wahl eines Informatikkursen in der Sekundarstufe II ebenfalls genauso einzuordnen wie die Wahl einer klassischen Naturwissenschaft.“

Hintergrund

Zwar kann Informatik in Nordrhein-Westfalen innerhalb der Abiturprüfungen selbst gleichberechtigt mit den „klassischen“ Naturwissenschaften gewählt werden, jedoch steht es zuvor bei der Wahl der Kurse in der SEK II nachrangig den „klassischen“ Naturwissenschaften gegenüber und kann nicht als alleiniger Vertreter des mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfelds (neben der Pflichtbelegung Mathematik) belegt werden. Somit findet insgesamt eine Benachteiligung des Fachs gegenüber den Fächern Biologie, Physik und Chemie statt, die sich auch auf die Wahl der Prüfungsfächer auswirkt. Denn Schülerinnen und Schüler können Informatik nur dann als Prüfungsfach wählen, wenn sie es vorher als ordentliches Fach durchgehend in der SEK II belegt haben, was durch die derzeitige Regelung im Vergleich zu den anderen Naturwissenschaften erschwert wird. Somit ist eine vollständige Gleichberechtigung als Prüfungsfach nur dann gegeben, wenn Informatik ohne Ausnahmen mit den „klassischen“ Naturwissenschaften gleichgestellt wird.