Beanstandung eines Beschlusses des Rates der Stadt Dormagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beziehen uns auf §54 Abs. 1 bis3derGemeindeordnung NRW und fordern Sie hiermit auf, den gestrigen Beschluss des Rates der Stadt Dormagenzur Abweisung eines Einspruchs der Herren Conrad, Heinen, Deußen, Schneider und Weber gegen den Beschluss des Haupt-ausschusses vom 10.06.2021 zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Deich-/Oberstraße zu beanstanden und den Mitgliedern des Rates der Stadt Dormagen deneigentlichenSach-verhalt erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Der im Hauptausschuss am 10.06.2021 gefasste Beschluss entbehrt jederrechtlichen Grund-lage und wird absehbar eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Deichverband und den Anliegern der Straße zur Folge haben.

Die Abweisung des Einspruchs der vorgenannten Ausschussmitglieder und das Festhalten an dem im Hauptausschuss gefassten Beschluss gefährdendas Wohl der Gemeinde, der Ratsbe-schluss ist daher formell und mit aufschiebender Wirkungdurch Siezu beanstanden.

Verbleibt der Rat in einer neu anzusetzenden Sondersitzung weiterhin bei seinem Beschluss, so haben Sie unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.