Mitgliedsbeiträge an Vereine steuerlich absetzbar?

„Das käme auch unseren Vereinen im Rhein-Kreis Neuss und ihren Mitgliedern zu Gute“, kommentiert der Vorsitzende des Kreissportausschusses Andreas Buchartz (CDU) eine Antragsinitiative der NRW-Koalition von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag. Hiernach fordern CDU und FDP für die Pandemiejahre 2020 und 2021 die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Vereinsmitgliedsbeiträgen als Sonderausgaben. Einen entsprechenden Antrag haben die Regierungsfraktionen im Düsseldorfer Landtag eingebracht, über den in der kommenden Woche beraten wird. In dem Antrag wird die NRW-Landesregierung aufgefordert, sich auf der zuständigen Bundesebene für diese temporär befristete steuerliche Abzugsmöglichkeit von Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige Vereine einzusetzen.„Das ist ein sicherlich interessanter Schritt zur Entlastung von Vereinen und Ehrenamtlern, deren Vereinsleben und Aktivitäten gerade in der Pandemie deutlich eingeschränkt sind“, sagt Andreas Buchartz als Sportausschussvorsitzender.Denn in dieser Situation könne manch einVereinsmitglied auf den Gedanken kommen, seine Mitgliedschaft im örtlichen Verein aufzugeben und zu kündigen.Buchartz sieht in dem Vorhaben ein positives Signal, im Verein zu bleiben, denn „aus steuerlichen Gründen lohnt sich eine Kündigung nicht“.