Der Jugendhilfeausschuss behandelt alle Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen soweit es nicht Schulangelegenheiten sind. Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Spielplätze, aber auch die Unterbringung von Kindern in Jugendhilfeeinrichtungen oder die Familienhilfe werden ebenso thematisiert wie Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.