Betrieb gewerblicher Art im Sportbereich (BgA)

Anfrage zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Sportausschusses am 4.6.2019
Betrieb gewerblicher Art im Sportbereich (BgA)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Investitionsprogramm in die städtischen Sportstätten war und ist die Finanzierung über den Betrieb gewerblicher Art mit entsprechender Vorsteuererstattung durch die Finanzbehörde.

Da nun bereits erste Investitionen umgesetzt sind und wir mitten in der Umsetzung weiterer Maßnahmen stehen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Anerkennung des BgA durch die Finanzbehörde?
  2. Falls diese noch nicht vorliegt: Wie geht es jetzt weiter, um die Anerkennung baldmöglichst zu erreichen? Wer muss hier wie und bis wann tätig werden?
  3. Wie hoch sind/wären die Forderungen aus Vorsteuererstattung an die Finanzbehörde für die bereits vollzogenen Investitionen?
  4. Wie hoch belaufen sich die Forderungen aus Vorsteuererstattung an die Finanzbehörde, wenn alle vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen sind (Plan- bzw. Schätzwert)?
  5. Unter Bezugnahme auf Frage zu 3.: Sind zu den Forderungen an die Finanzbehörde Werte/Ansätze im Haushalt bzw. Wirtschaftsplan enthalten (wo?)?
  6. Wurde entsprechend den kaufmännischen Grundsätzen der Buchführung eine Forderungsposition in der Bilanz gebildet? Wenn nein: warum nicht?
  7. Wann bzw. zu welchem Zeitpunkt ist von einer Verjährung möglicher Ansprüche aus Vorsteuererstattung auszugehen?

Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.