Anfrage zur nächsten Sitzung des Verwaltungsrates TBD am 25.02.2010
Gebührenpflicht Straßenbaulastträger
19.01.2010 / cw
Sehr geehrter Herr Koch,
den Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes haben wir entnommen, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 10.08.2009 (Az.: 9A1161/08) entschieden hat, dass ein Straßenbaulastträger, dessen Straßenoberflächenwasser in die gemeindliche Abwasseranlage abgeleitet wird, zur Zahlung einer Regenwassergebühr herangezogen werden kann.
Dies bringt uns zu folgender Frage:
Gibt es in Dormagen eine entsprechende Vereinbarung bezogen auf die Kreis-, Land- und Bundesstraßen?
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen für eine zeitnahe Rückantwort.
Mit freundlichem Gruß
Wiljo Wimmer René Schneider
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied